Erbschaft in Ungarn - Ungarn Expert 1985-2024

Die Ungarnexperten
HUNGARY BUSINESS EXPERTS
Übersetzungsbüro
FL Intercoop, Moers
Ungarnflagge
Direkt zum Seiteninhalt

Erbschaft in Ungarn

Konsularsachen
Immobiler oder mobiler Nachlass in Ungarn

 
 
Für die Nachlassübergabe ist eine notarielle Urkunde – der so genannte Nachlassübergabebeschluss – notwendig. Sie müssen dazu die Sterbeurkunde Ihres (ihrer) Angehörigen und das Testament – falls vorhanden – samt beglaubigter ungarischer Übersetzung vorlegen.
 
 
Ist kein Testament vorhanden, müssen Sie glaubhaft nachweisen, für den Nachlass alleine berechtigt zu sein. Bei mehreren möglichen Erben müssen alle Erben vor dem Notar erscheinen oder durch eine öffentliche Urkunde oder eine Privaturkunde mit voller Beweiskraft entsprechende Vollmacht erteilen.
 
 
Über das weitere Vorgehen informiert Sie Ihr Notar.


KONTAKT
IMPRESSUM

Homepage of The FL Intercoop Group
Diese Site gehört zu den Webpräsenzen
Copyright © 2015-2024 by The FL Intercoop Group
Zurück zum Seiteninhalt